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Zum Vorsteuerabzug im Insolvenzverfahren
Veräußerung von Liegenschaften durch den Masseverwalter
Bedingt durch die zahlreichen Insolvenzverfahren der letzten Jahre treten vermehrt Fragen i. Z. m. dem Vorsteuerabzug, insbesondere bei Veräußerung von Liegenschaften durch den Masseverwalter, auf. Anhand eines Beispiels soll auf die Problematik insgesamt aufmerksam gemacht werden.
• Beispiel
Ein Unternehmer A beauftragt das Unternehmen B mit dem Umbau des in Nutzung stehenden Bürogebäudes. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Arbeiten () wird A insolvent; das Konkursverfahren wird eröffnet. B legt Rechnung über die vereinbarte Auftragssumme von 10 Mio. S zuzüglich 20% Umsatzsteuer. Im Laufe des Jahres 1996 wird das Bürogebäude vom Masseverwalter veräußert, dem Käufer soll gemäß § 12 Abs. 14 UStG 1994 die zu berichtigende Vorsteuer gesondert in Rechnung gestellt werden. Mitte 1997 wird das Konkursverfahren beendet und eine Quote von 20% an die Gläubiger ausgeschüttet.
1. Vorsteuerabzug aus der Rechnung des B
Gemäß § 12 UStG 1994 besteht dem Grunde nach eine Vorsteuerabzugsberechtigung, da die Leistung an A erbracht wurde und die Steuer in einer Rechnung gesondert ausgewiesen wurde. Allerdings stellt sich die Frage nach der Höhe des geltend zu machenden Vorsteuerbetrages. Aus dem Umstand, daß gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 der Unternehmer den in...