Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VfGH: Namensrechtsänderungsgesetz
•
Namensrechtsänderungsgesetz,neue Fassung - (BGBl. 25/1995 i. V. m. § 154 Abs. 2 und § 178 Abs. 1 ABGB)
Auch jenem Elternteil, der (nach erfolgter Scheidung) nicht gesetzlicher Vertreter ist, steht ein Rechtsanspruch auf Äußerung im Namensänderungsverfahren seines minderjährigen Kindes zu. (Aufhebung)
()