Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VfGH: Urheberrecht
•
ÖNORM A2050 - kein Urheberrechtsschutz, da im Rahmen der Kundmachung der Allgemeinen Bundesvergabeverordnung in BGBl. 17/1994 abgedruckt - (§ 7 UrhG, § 7 Normengesetz 1971), (Zurückweisung einer unmittelbaren Normanfechtung)
()