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Arbeitnehmer: Pendlerpauschale
• Für das Pendlerpauschale ist die kürzeste Strecke maßgebend, die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist - (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0003)