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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite R 71
GmbH-Geschäftsführer: Haftung
• Der alleinige Geschäftsführer einer GmbH haftet für die uneinbringlich gewordene, von der GmbH nicht abgeführte Lohnsteuer - (§ 9 BAO), (Abweisung)
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