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Unternehmensberater: Freiberufler
• Ein Unternehmensberater, der seine Befähigung durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch die Ablegung der Unternehmensberater-Prüfung gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 254/1978 erworben hat, ist als freiberuflich Tätiger anzusehen - (§ 22 Abs. 1 lit. a und b EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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