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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite R 69
Forderung: Bewertung
• Bei der Vermögensteuer ist eine Forderung, deren volle Einbringlichkeit zweifelhaft ist, nicht mit dem Nennwert anzusetzen - (§ 14 Abs. 1 BewG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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