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Verdeckte Gewinnausschüttung
• Eine verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter der Kommanditgesellschaft kann nicht allen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligung zugerechnet werden - (§ 8 KStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0182 und 0183)