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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite S 462

Luxustangente als Wiederaufnahmsgrund

Läßt die ursprüngliche Darstellung des KFZ-Aufwandes nicht erkennen, daß die Position „KFZ-Aufwand Mercedes" noch die Luxustangente beinhaltet, dann konnte das Ausscheiden der repräsentativen Mitveranlassung erst im Prüfungsverfahren vorgenommen werden. (Erkenntnis des )

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