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Erlaßrundschau
Aufgrund der neuerlich geänderten Rechtsprechung des VwGH zur Gesellschaftsteuerpflicht unverzinslicher Gesellschafterdarlehen hat das BMF den Erlaß vom (GZ 10 5010/I-IV/10/95) nunmehr angepaßt. Wurde ursprünglich im Erlaß die Rechtsansicht vertreten, daß die Gesellschaftsteuerpflicht des Zinsenvorteils aus unverzinslichen Gesellschafterdarlehen bereits im Zeitpunkt der Zuzählung des von vornherein unverzinslichen Gesellschafterdarlehens für die gesamte Laufzeit des Darlehens entsteht, so folgt das BMF nunmehr der geänderten Ansicht des VwGH, wonach die Entstehung der Gesellschaftsteuerschuld erst mit dem tatsächlichen Bewirken der Leistung stattfindet. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bestehen aus Sicht des BMF keine Bedenken, wenn der ersparte Zinsaufwand jahresweise im nachhinein berechnet und der Wert der Leistung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Kalenderjahres (bzw. Wirtschaftsjahres) dem Finanzamt mit Abgabenerklärung angezeigt wird. Dabei sind die ersparten Zinsaufwendungen aufgrund eines Fremdvergleichs zu ermitteln. Das BMF vertritt in gegenständlichem Erlaß die Ansicht, daß der diesbezügliche Zinssatz nicht niedriger als 5,5% sein wird (Erlaß vom , GZ 10 50...