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Mindestkörperschaftsteuer
Der Fachsenat für Steuerrecht hat beschlossen, dem Berufsstand auch gegen die vorgesehene Anhebung der Mindestkörperschaftsteuer von 15.000 S auf 25.000 S eine konzertierte Berufungsaktion zu empfehlen. Die im Finanzausschuß des Nationalrats vorgenommenen marginalen Adaptierungen der vorgesehenen Regelung (SWK-Heft 18/1997, Seite T 82) können kein Abgehen von dieser Empfehlung bewirken. Denn die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der geplanten Neuregelung liegt in der neuerlich dem Leistungsfähigkeitsprinzip widersprechenden Anhebung der Mindestbesteuerung auf 5% des gesetzlichen Mindestkapitals. Diese Mindeststeuer unterstellt bei allen Kapitalgesellschaften, die lediglich über das gesetzliche Mindestkapital verfügen, eine Eigenkapitalrendite von 14,7%. Ist das Mindestkapital zulässigerweise nur mit der Hälfte eingezahlt, muß die Rendite des eingesetzten Kapitals bereits 29,4% erreichen, um der Mindestkörperschaftsteuer zu entsprechen. Daß dies den Kriterien widerspricht, die der VfGH für die Zulässigkeit einer Mindestbesteuerung aufgestellt hat, ist nach Ansicht des Fachsenats offensichtlich. Der Fachsenat wird - wie bei der letzten Berufungs- und Beschwerdeaktion - dem Berufss...