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SWK 25, 1. September 1997, Seite R 90

GmbH-Geschäftsführer: Abgabenhinterziehung

Der Geschäftsführer einer GmbH kann wegen Abgabenhinterziehung bestraft werden, wenn die GmbH sich mit der Bereitstellung von Schwarzarbeitern beschäftigt hat, keine Unterlagen vorlegen kann und keine Lohnabgaben abgeführt hat - (§ 33 Abs. 2 lit. b FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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