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GmbH-Geschäftsführer: Abgabenhinterziehung
• Der Geschäftsführer einer GmbH kann wegen Abgabenhinterziehung bestraft werden, wenn die GmbH sich mit der Bereitstellung von Schwarzarbeitern beschäftigt hat, keine Unterlagen vorlegen kann und keine Lohnabgaben abgeführt hat - (§ 33 Abs. 2 lit. b FinStrG), (Abweisung)
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