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GmbH-Geschäftsführer: Haftung
• Wenn in einem gerichtlichen Ausgleichsverfahren einer GmbH der Ausgleich rechtskräftig bestätigt und die Ausgleichsquote entrichtet ist, kann die Haftung gegen den Geschäftsführer der GmbH für die Ausfallsquote nicht geltend gemacht werden - (§ 9 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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