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SWK 25, 1. September 1997, Seite R 89
Gebührenschuld: Beurteilung
• Für die Beurteilung der Gebührenschuld ist der schriftlich festgelegte Inhalt der Urkunde maßgebend - (§ 17 Abs. 1 GebG), (Abweisung)
(; AW 96/16/0042)