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Importausgleichssatz Käse
•Bei Bestimmung des Importausgleichssatzes für eingeführten Käse hat die Behörde auszuführen, welche charakteristischen Merkmale für die Heranziehung der inländischen Käsesorten als Vergleichsware maßgebend waren - (§ 20 Marktordnungsgesetz), (Aufhebung des Bescheides des BM für Land- und Forstwirtschaft wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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