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SWK 25, 1. September 1997, Seite R 89

Importausgleichssatz Käse

Bei Bestimmung des Importausgleichssatzes für eingeführten Käse hat die Behörde auszuführen, welche charakteristischen Merkmale für die Heranziehung der inländischen Käsesorten als Vergleichsware maßgebend waren - (§ 20 Marktordnungsgesetz), (Aufhebung des Bescheides des BM für Land- und Forstwirtschaft wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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