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Gesellschaftsteuerbefreiung
•Die Einbringung des Betriebes einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht in eine Kapitalgesellschaft nach dem Umgründungssteuergesetz ist von der Gesellschaftsteuer befreit - (§ 22 Abs. 3 Umgründungssteuergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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