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Eingabe über amtlichen Auftrag: Gebühr?
•Eine Eingabe an eine Gebietskörperschaft über amtlichen Auftrag, etwa im Zuge einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung ist nicht gebührenpflichtig, wenn nicht gleichzeitig neue Anträge gestellt werden oder das ursprüngliche Begehren wiederholt wird - (§ 14 TP 6 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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