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SWK 25, 1. September 1997, Seite R 87

Kanalanschlußgebühr OÖ

Die Verpflichtung zur Entrichtung einer Kanalanschlußgebühr entsteht dadurch, daß das Gebäude unter Benützung des bisheriger Kanalstranges mit der neu errichteten Kanalisationsanlage in Verbindung gebracht wird - (§ 36 Oberösterreichische Bauordnung), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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