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Kreditzinsen: abzugsfähig?
• Zinsen für einen Kredit, der zum Erwerb einer Schachtelbeteiligung dient, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig - (§ 17 KStG 1966)
Es ist ohne Bedeutung, daß im Jahr des Zinsenanfalles keine Dividende aus der Schachtelbeteiligung geflossen ist. Ein Gewinn aus der Veräußerung der Schachtelbeteiligung ist trotzdem steuerpflichtig. (Abweisung)
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