Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mietzinsvorauszahlungen
•Eine Mietzinsvorauszahlung ist im Jahr des Zufließens als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern, wenn der Vermieter keine Verpflichtung übernommen hat, im Falle der vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages die Vorauszahlung im Ausmaß der von ihm noch nicht erbrachten Gegenleistung zurückzuzahlen - (§ 19 EStG 1988), (Abweisung)
()