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SWK 25, 1. September 1997, Seite S 548

Grunderwerbsteuer: Wenn das Finanzamt zweimal kassiert

Kein Eigentum, aber doppelte Grunderwerbsteuer

Mag. Klaus Schönach

Folgender Sachverhalt hat sich zugetragen: Eine zwanzigjährige Frau kauft im Jahre 1992 von ihrem Lebensgefährten einen Grundanteil (damals noch landwirtschaftlich genutzt) in Höhe von 10.000 S zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Im Kaufvertrag wird ausgeführt, daß für sie eine Wohnung von ca. 40 m2 und für den Lebensgefährten eine Wohnung von ca. 145 m2 vorgesehen ist. Das Finanzamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, eine Festsetzung der Grunderwerbsteuer entfällt, da die Freigrenze von 15.000 S nicht erreicht wird.

Im Jahre 1993 geht die Partnerschaft auseinander und es wird ein neuer Kaufvertrag errichtet, in dem die Lebensgefährtin nunmehr ihre bis dahin bezahlten Gelder (358.000 S) für die Wohnung vom Lebensgefährten zurück erhält. Aus dem Kaufvertrag geht allerdings nicht hervor, daß es sich um einen Rückkauf handelt. Das Finanzamt setzt für den Lebensgefährten die Grunderwerbsteuer in Höhe von 12.180 S (3,5% von 348.000 S) fest.

Im Jahre 1996 ermittelt das Finanzamt, daß Frau B. nicht die Bauherreneigenschaft besessen hat, weil der Plan zum Bau des Einfamilienhauses bereits im Jahre 1991 alleine vom Lebensgefährten bei der Gemeinde A. eingereicht wurde. Daraufh...

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