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Selbstanzeige an die unzuständige Behörde als Entdeckung der Tat gemäß § 29 Abs. 3 lit. b FinStrG?
Aktuelles VwGH-Erkenntnis gibt Anlaß zu rechtspolitischen Überlegungen
Gemäß § 29 Abs. 1 FinStrG ist die Selbstanzeige bei der zur Handhabung der verletzten Abgaben- und Monopolvorschriften zuständigen Behörde oder einer zuständigen Finanzstrafbehörde darzulegen und muß gemäß § 29 Abs. 3 lit b FinStrG rechtzeitig - also vor Entdeckung der Tat - vorgenommen werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , 96/16/0234, entschieden, daß eine Selbstanzeige an eine unzuständige Finanzstrafbehörde als Entdeckung der Tat zu werten ist. Das Erkenntnis gibt Anlaß zu rechtspolitischen Überlegungen.
1. Der dem Erkenntnis vom , 96/16/0234 zugrundeliegende Sachverhalt und die Begründung des VwGH
Dem Beschwerdeführer wurden anläßlich einer Einvernahme in einem vom FA für Körperschaften eingeleiteten Finanzstrafverfahren die bei einer Hausdurchsuchung vorgefundenen Bausparunterlagen vorgelegt. Nachdem er befragt worden war, woher diese Mittel stammten, gab er an, es wäre beim FA für Gebühren und Verkehrsteuern ein Schenkungsvertrag angezeigt worden, es handle sich bei diesem Erwerbsvorgang aber nicht um eine Schenkung, sondern um einen Verkauf. Er, der Beschwerdeführer, sei Geschenkgeber gewesen und habe als Gegenleistung die fraglichen Mittel erhalten. Hinsichtlich der Verkürzung der Grunderwerbsteue...