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Nochmals: Die Verschiebung von Veräußerungsgewinnen
Eine Replik zur Replik
Mag. Günther Aman geht auf die Ausführungen von Kohlbacher in SWK-Heft 17/1997, Seite S 407 betreffend die Verschiebungsmöglichkeit von Veräußerungsgewinnen gemäß § 117 Abs. 7 Z 2 EStG ein. Wir betrachten die diesbezügliche Diskussion nunmehr als abgeschlossen.
Laut Kohlbacher ist sowohl die vom BMF (siehe RdW 5/1996, 228) als auch die von mir in SWK-Heft 13/1997, Seite S 340 ff. vertretene Auffassung zu obiger Thematik im Gesetzestext nicht gedeckt, da nach den Änderungen durch das StruktAnpG 1996 die Verlustvorträge der Jahre 1989 und 1990 nicht nur sistiert sind (so wie die übrigen noch nicht verbrauchten Verlustvorträge der Jahre 1991 bis 1995), sondern unter Hinweis auf den Geltungsbereich des § 18 Abs. 6 EStG i. d. F. StruktAnpG (für Verlustvorträge ab 1991) generell nicht angesetzt werden können. Diese Auffassung setzt ihrerseits voraus, daß der siebenjährige Vortragszeitraum der Vorgängerbestimmung ab 1996 nicht mehr anwendbar ist.
Dem sind zunächst die EB zu § 117 Abs. 7 EStG entgegenzuhalten, welche expressis verbis die an sich weitergeltende siebenjährige Vortragsfrist für Verlustvorträge aus den Jahren 1989 und 1990 ansprechen, deren Wirkung durch die sistierte Verrechnungsmöglichkeit allerdings ohne Ausgleich ins Leere ging...