zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 1997, Seite S 534

Pflegegeld nach Verkehrsunfall; Einkommensteuer

(BMF) - Entschädigungen fallen u. a. dann unter das EStG, wenn sie einen Ersatz darstellen für entgangene oder entgehende Einnahmen, die im Rahmen einer Einkunftsart des EStG angefallen wären. Dazu zählt z. B. die Entschädigung für Verdienstentgang; sie gehört zu den steuerpflichtigen Einnahmen jener Einkunftsart, in der der ersetzte Verdienst angefallen wäre (§ 32 Z 1 lit. a EStG 1988 in Verbindung mit der jeweiligen Einkunftsart).

Von einer Versicherung geleistete Pflegegeldzahlungen könnten - ähnlich Schmerzensgeldern - allenfalls nach Maßgabe des § 29 Z 1 EStG unter das EStG fallen. Hingegen wird die Einmalabfindung von künftig anfallenden Pflegegeldleistungen grundsätzlich von keiner Einkunftsart erfaßt. (

Daten werden geladen...