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Pflegegeld nach Verkehrsunfall; Einkommensteuer
(BMF) - Entschädigungen fallen u. a. dann unter das EStG, wenn sie einen Ersatz darstellen für entgangene oder entgehende Einnahmen, die im Rahmen einer Einkunftsart des EStG angefallen wären. Dazu zählt z. B. die Entschädigung für Verdienstentgang; sie gehört zu den steuerpflichtigen Einnahmen jener Einkunftsart, in der der ersetzte Verdienst angefallen wäre (§ 32 Z 1 lit. a EStG 1988 in Verbindung mit der jeweiligen Einkunftsart).
Von einer Versicherung geleistete Pflegegeldzahlungen könnten - ähnlich Schmerzensgeldern - allenfalls nach Maßgabe des § 29 Z 1 EStG unter das EStG fallen. Hingegen wird die Einmalabfindung von künftig anfallenden Pflegegeldleistungen grundsätzlich von keiner Einkunftsart erfaßt. (