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SWK 25, 1. September 1997, Seite K 23

Einkommensteuer - Ferienhäuser an Arbeitnehmer

Ferienhäuser an Arbeitnehmer (§ 15 EStG)

Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zu Erholungszwecken unentgeltlich angemietete Ferienhäuser zur Verfügung, so stellt dies einen Lohnbestandteil dar. Der Arbeitgeber kann die angefallenen Aufwendungen auch dann als Betriebsausgaben abziehen, wenn die Ferienhäuser im Ausland liegen (BFH , I R 20/96 in BB 1997, 1515).

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