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Ungeförderter Dachbodenausbau und Mietzinsrücklagen
Zu dem Beitrag von Mag. Wolfgang Nemec, SWK-Heft 20/21/1997, Seite S 460, schreibt uns Dr. Ernst Mayrhofer vom oberösterreichischen Haus- und Grundbesitzerbund in Linz:
„Ich danke Herrn Mag. Nemec für seine Stellungnahme, weil sich damit (meines Wissens nach erstmals) ein hochrangiger Vertreter der Finanzverwaltung der Ansicht anschließt, daß ein - selbstverständlich vom Vermieter finanzierter - ungeförderter Dachbodenausbau mit der Mietzinsrücklage verrechenbar ist.
Daß ein vom Mieter bezahlter Dachbodenausbau nicht direkt in der Einkommensteuererklärung des Vermieters rücklagenauflösend aufscheinen kann, weiß ich sehr wohl und hielt dies für eine nicht extra erwähnenswerte Selbstverständlichkeit, denn bei der Diskussion um die Auflösung der steuerfreien Rücklagen ergibt sich von selbst, daß nur vermieterseitige Investitionen gemeint sein können.
Indirekt könnten die Kosten des mieterseitigen Dachbodenausbaus insofern doch vermieterseitig rücklagenauflösend wirken, als der Vermieter dem Mieter die Einbauten gemäß § 10 MRG (der nur für Wohnungen gilt) abgegolten hat und diesen Betrag gemäß § 28 Abs. 4 EStG 1988 auf zehn Jahre verteilt absetzt (siehe z. B. Kohler, Steuerleitfaden zur Vermietung, 5. Aufl. 1996, Sei...