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Neue Verordnung und Durchführungserlaß im Entwurf
Änderungen ab Juli 1997 geplant
(SWK) - Das BMF beabsichtigt, nach der seit über 7 Jahren geführten Liebhabereidiskussion und Beschäftigung der beiden Höchstgerichte mit der Frage der unterschiedlichen Betrachtung von Miteigentum und Wohnungseigentum die Liebhabereiverordnung abzuändern und den Liebhabereidurchführungserlaß vom Jänner 1990 samt den in der Zwischenzeit ergangenen Ergänzungserlässen neu aufzulegen. Im folgenden Beitrag wird kurz auf die geplanten wesentlichen Änderungen eingegangen. Eine ausführliche Besprechung erfolgt nach Veröffentlichung der Verordnung und des Erlasses.
Betätigungen
Die neue Verordnung normiert als Betätigung nach § 1 Abs. 2 (Tätigkeiten mit Liebhabereivermutung) nicht nur die Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern der privaten Lebensführung und Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung (Hobby) zurückzuführen sind, sondern als Z 3 die Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten. Damit ist die strengere Liebhabereibetrachtung bei Wohnungseigentum und Quasiwohnungseigentum zumindest durch Verordnung abgesichert.
Vermietung von Mietwohngrundstücken
Die Vermietung von Mietgrundstücken (ohne E...