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Vorsteuer: Rechnung
• Auch wenn Name und Anschrift des leistenden Unternehmers dem Leistungsempfänger bekannt sind und der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, kann der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug nicht geltend machen, bevor eine den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers aufweisende Rechnung vorliegt - (§ 11 UStG 1972), (Abweisung)
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