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Pauschale Sicherheitszuschläge bei Schätzung der Abgabengrundlagen
Abgabengrundlagen
Verwaltungsgerichtshof hob Bescheid wegen Rechtswidrigkeit auf
VON WILHELM WINZER
In einem jüngst ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes () hatte dieser über die Ermittlung bzw. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen sowie den zusätzlichen Ansatz von Sicherheitszuschlägen im Falle eines Lebensmittel-Handelsbetriebes (Markt- oder Würstelstand) zu entscheiden. Dabei ging es u. a. wieder um das leidige Problem der Verhängung von pauschalen, oftmals willkürlich festgesetzten Sicherheitszuschlägen für jedes geprüfte Jahr. Der VwGH kam zur Auffassung, daß die Behörde im gegenständlichen Fall die Sicherheitszuschläge von je 40.000 S p. a. zu Unrecht sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Einkommensteuer verhängt hatte bzw. ein Ansatz eines gleichhohen Sicherheitszuschlages bei Umsatzsteuer und Einkommensteuer im Gesetz keine Deckung findet.
Anlaßfall zum
Die mitbeteiligte Partei betrieb in den Jahren 1983 bis 1985 einen Einzelhandel mit Lebensmitteln, insbesondere Wurst- und Fleischwaren in gekochtem und ungekochtem Zustand (im Verwaltungsverfahren teilweise auch als „Markt- oder Würstelstand" b...