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Gemeinschaftliche Grundrechte und innerstaatliche Regelungen
Verstößt die Mindest-KöSt wirklich gegen EU-Recht?
Kürzlich wurde die These aufgestellt, die vom VfGH mit Erk. vom , G 388-391/96 aufgehobene Mindest-KöSt verstoße auch gegen gemeinschaftseigene Grundrechte.Diese gemeinschaftseigenen Grundrechte seien zwar nicht kodifiziert, ergäben sich jedoch aus Art. 164 EGV, wonach dem Europäischen Gerichtshof auch die Sicherung und Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung von Gemeinschaftsrecht obliege. Zu diesen allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehöre nach der Rechtsprechung des EuGH auch der allgemeine Gleichheitsgrundsatz. Aus dem Verstoß gegen den innerstaatlichen Gleichheitsgrundsatz folge nun zwingend auch ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht. Aufgrund des Vorranges des Gemeinschaftsrechts sei die Mindest-KöSt daher nicht anzuwenden.
Es erscheint zwar nicht einsichtig, warum eine bereits vom VfGH für verfassungswidrig erklärte Norm nun auch noch an europarechtlichen Vorgaben gemessen werden sollte, trotzdem bedürfen einige in diesem Zusammenhang getroffene Aussagen einer Klarstellung.
1. Die Anwendbarkeit der gemeinschaftsrechtlichen Grundrechte
In der Judikatur des EuGH spielen die gemeinschaftsrechtlichen Grundrechte durchaus eine ernst zu nehmende Rolle. Dabei geht ...