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"Gewerblicher" An- und Verkauf von Wertpapieren durch Privatpersonen?
Zur steuerlichen Qualifikation solcher Tätigkeiten
Etwa ab dem Jahre 1990 sind insbesondere gutverdienende Freiberufler dazu übergegangen, einen sogenannten „gewerblichen Wertpapierhandel" aufzunehmen und das Ergebnis einer solchen Tätigkeit – ermittelt nach den Grundsätzen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG, vgl. § 125 BAO i. d. F. vor der Nov. BGBl. 797/1996) – in den Abgabenerklärungen als zumeist negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb auszuweisen. Die Verluste ergaben sich in der Regel neben Schuldzinsen aus den in vielen Fällen jährlich steigenden Wertpapiereinkäufen. Der VwGH hat nunmehr in zwei Erkenntnissen vom zur Frage der steuerlichen Qualifikation einer solchen Tätigkeit Stellung bezogen.
Sachverhalt Der Beschwerdeführer des Verfahrens Zl. 96/14/0115 hatte in den Jahren 1991 bis 1994 durch Bankaufträge 17 (1991), 15 (1992), 32 (1993) und 25 (1994) Käufe und 6 (1991), 24 (1992), 12 (1993) und 36 (1994) Veräufe von Wertpapieren, vor allem Aktien, durchgeführt. Das jährliche Volumen der Ankäufe betrug rund 4, 9, 10, 17,2 und 19,3 Mio. S, jenes der Verkäufe 0,7, 5,6, 12,9 und 14,1 Mio. S. Der Wert der Papiere zum 31. 12. eines jeden Jahres belief sich auf 4, 8, 13 bzw. 17 Mio. S. Von den Ankäufen des Jahres 1991 (4,9 Mi...