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Körperschaftsteuer - Geschäftschance nicht wahrgenommen
Geschäftschance nicht wahrgenommen (§ 8 Abs. 2 KStG)
Wird einer Makler-GmbH vertraglich die Chance eingeräumt, eine Grundstückseinheit zu einem günstigen Preis zu erwerben, so bedeutet dies nicht, daß sie ihre Geschäftschance auch wahrnehmen muß. Das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung rechtfertigt es nicht, einer GmbH ein Rechtsgeschäft aufzudrängen. Es ist am Maßstab des Handels eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu beurteilen, ob eine Kapitalgesellschaft eine sich ihr bietende Geschäftschance auch wahrgenommen hätte (BFH , I R 14/96, in BB 1997, 1829).