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SWK 17, 10. Juni 1997, Seite R 56

Berufung: Mängelbehebung

Wenn eine Berufung keine Begründung enthält, hat das Finanzamt einen Mängelbehebungsauftrag zu erteilen - (§ 275 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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