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SWK 17, 10. Juni 1997, Seite R 54

Pfandrecht: Eintragungsgebühr

Übernimmt anläßlich der Ehescheidung einer der Ehepartner den Hälfteanteil des anderen Ehepartners am bisher gemeinsamen Wohnungseigentum, dann ist die grundbücherliche Eintragung eines Pfandrechtes zugunsten des übertragenden Ehegatten von der

Eintragungsgebühr befreit - (Anm. 12 lit. d zu TP 9 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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