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Pfandrecht: Eintragungsgebühr
• Übernimmt anläßlich der Ehescheidung einer der Ehepartner den Hälfteanteil des anderen Ehepartners am bisher gemeinsamen Wohnungseigentum, dann ist die grundbücherliche Eintragung eines Pfandrechtes zugunsten des übertragenden Ehegatten von der
Eintragungsgebühr befreit - (Anm. 12 lit. d zu TP 9 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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