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SWK 17, 10. Juni 1997, Seite S 414

Der VwGH hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage, ob die Kammerumlage I der 6. Umsatzsteuer-Richtlinie entspricht, zur Vorentscheidung vorgelegt

Der VwGH ist ein Gericht i. S. d. Art. 177 Abs. 3 EGV, also ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können.

Wie der , C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, 3415 ff., ausgesprochen hat, hat ein Gericht im Sinne des Art. 177 Abs. 3 EGV, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage der Auslegung von Gemeinschaftsrecht stellt, diese dem EuGH vorzulegen. (Beschluß)

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