Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der VwGH hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage, ob die Kammerumlage I der 6. Umsatzsteuer-Richtlinie entspricht, zur Vorentscheidung vorgelegt
Der VwGH ist ein Gericht i. S. d. Art. 177 Abs. 3 EGV, also ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können.
Wie der , C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, 3415 ff., ausgesprochen hat, hat ein Gericht im Sinne des Art. 177 Abs. 3 EGV, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage der Auslegung von Gemeinschaftsrecht stellt, diese dem EuGH vorzulegen. (Beschluß)
()