Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Frage der Kommunalsteuerpflicht eines Alleingesellschafters und Geschäftsführers bei Übernahme einer Bürgschaft
Der VwGH hat mit Erkenntnis vom , 96/14/0028, die Kommunalsteuerpflicht eines Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH bejaht. Im wesentlichen begründet der Gerichtshof die Entscheidung damit, daß die GmbH das Unternehmerrisiko trage. Der Umstand, daß der Gesellschaftergeschäftsführer für einen der GmbH gewährten Bankkredit die Haftung übernommen habe, ändere nichts an der Auffassung des Höchstgerichtes, da die Übernahme einer derartigen Haftung primär mit der Stellung als Gesellschafter und nicht mit jener als Geschäftsführer zusammenhänge.
Wenn man (beispielsweise) die Judikatur zur Frage der Bürgschaftsübernahme durch einen Gesellschaftergeschäftsführer im Zusammenhang mit der Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung heranzieht, kommt der Gerichtshof zu einer nicht uninteressanten Rechtsmeinung: „Verbürgt sich der einzige Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH für den der GmbH gewährten Kredit als Bürge und Zahler, dann übernimmt er damit das Wagnis, das dem eines Unternehmers gleicht" ().
Auch im VwGH-Erkenntnis vom , 93/14/0018, liest es sich so: „Aufwendungen eines Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH aufgrund der Inansp...