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SWK 17, 10. Juni 1997, Seite S 412

Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Möglichkeit des Widerrufs bis zur Rechtskraft des USt-Bescheides - Klarstellung

(FLD) - Mit Erlaß vom , GZ D 52/2-IV/9/96 (SWK-Heft 29 vom , Seite A 535), hat das Bundesministerium für Finanzen die Rechtsansicht mitgeteilt, daß entgegen der bisherigen Auffassung Verzichtserklärungen gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 (§ 6 a UStG 1972) bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides wieder zurückgenommen werden können.

Aufgrund einzelner Anfragen ergeht nun seitens der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland dazu die nachfolgende Klarstellung:

Gibt ein Unternehmer für ein Kalenderjahr eine Verzichtserklärung ab, so kann er sie nur bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides für dieses Jahr zurücknehmen.

Hat ein Unternehmer eine Verzichtserklärung abgegeben und diese nicht bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides wieder zurückgenommen, so tritt die in § 6 Abs. 3 UStG 1994 (§ 6 a UStG 1972) Satz 2 normierte Bindungswirkung ein.

Der Unternehmer ist danach für das Jahr, für das er die Verzichtserklärung abgegeben hat, und für mindestens noch vier darauffolgende Jahre (insgesamt also mindestens fünf Jahre) an die Regelbesteuerung gebunden, innerhalb der vier Folgejahre ist eine Rücknahme der Verzichtserk...

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