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bau aktuell 6, November 2017, Seite 256

Bauwirtschaftliches Gutachten oder strikter Einzelnachweis?

Rainer Kurbos

Die vermehrte Übernahme deutscher Judikatur hat zur heftigen Diskussion der Frage geführt, was denn der Werkunternehmer alles beweisen müsste, wenn er eine Mehrkostenforderung durchsetzen wollte.

Besonders bauwirtschaftliche Gutachten (beispielsweise über den Produktivitätsverlust) sollten plötzlich nicht mehr gelten. Ein stringenter Kausalitätsnachweis von der ersten Behinderungssekunde bis zum letzten Nachtragscent müsste her.

Ein Bauherr, der solches wollte, konnte schon bisher die formalen Anforderungen an Nachträge in seinen Vorbemerkungen entsprechend hochschrauben. Jetzt aber soll sich dieses Erfordernis direkt aus Gesetz und ÖNORMEN ergeben!

Nur führt das nicht zur Abschaffung, sondern zur Vervielfachung der bauwirtschaftlichen Gutachtertätigkeit: Die Dokumentationskosten für eine Mehrkostenforderung können keineswegs in der Urkalkulation enthalten gewesen sein. Daher sind zumindest die Sachverständigen- (und Rechtsanwalts-)Gebühren für einen erfolgreichen Nachtrag ebenfalls zu zahlen.

Beschränkt man sich auf die mit hoher Wahrscheinlichkeit durchsetzbaren Mehrkostenforderungen, dann ist die rechtzeitige Verstärkung der Baustelle durch externe Claim-Manager durchaus ein gangbar...

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