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SWK 17, 10. Juni 1997, Seite S 397

Übergangsgewinn und halber Steuersatz: Kritische Anmerkungen zum BMF-Erlaß

Rechtsansicht des BMF zur Außerordentlichkeit der Einkünfte und zum freiwilligen Wechsel der Gewinnermittlungsart

Walter Köglberger

Das BMF führt im einleitenden Satz des Erlasses vom , 06 2231/1-IV/6/97 (abgedruckt im Anschluß an diesen Artikel auf Seite S 403) an, daß zahlreiche Anfragen hinsichtlich des Erfordernisses der Außerordentlichkeit der Einkünfte im Zusammenhang mit der Änderung der Gewinnermittlungsart herangetragen wurden. Die den Erlaß auslösenden Anfragen sind wohl nur von gewissen Stellen der dem BMF nachgeordneten Finanzbehörden an dieses gerichtet worden. Anlaß für diese Anfragen waren wohl mehrere Fälle tatsächlich überspitzter Gestaltungen des Übergangsgewinnes vor dem Ende der Anwendbarkeit des ermäßigten Einkommensteuersatzes mit . Die Finanzverwaltung hat offenbar erst gar nicht versucht, mit den abgabenrechtlichen Grundsätzen des § 21 BAO (Wirtschaftliche Betrachtungsweise) und § 22 Abs. 1 BAO (Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des Bürgerlichen Rechtes) diesen Fällen entgegenzuwirken. Ursache kann die deren Anwendung nur selten zugeneigte Rechtsprechung des VwGH gewesen sein. Wenn es auch solche Fälle gegeben haben mag und deren Prüfung oder Rechtsmittelerledigung noch nicht abgeschlossen ist, so erscheint es nicht angebracht, durch einen im wesentlichen gegenüber den Gesetzesinhalten und der ...

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