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Nochmals: Rechnungshof kritisiert Rechtsmittelwesen der Finanz
Zu dem in SWK-Heft 10/1997, Seite T 39 ff. abgedruckten Beitrag von Dr. Gerald Heidinger schreibt uns Herr Mag. Wolfgang Nemec, Bereichsleiter in der Geschäftsabteilung 17 der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland:
„Der Rechnungshof hat in seinem Tätigkeitsbericht für 1995 vom Dezember 1996, 67-73, das Rechtsmittelwesen der Finanzverwaltung untersucht und dabei die durchschnittliche Dauer der Rechtsmittelerledigungen kritisiert. Univ.-Prof. Dkfm. Dr. Gerald Heidinger nimmt in SWK-Heft 10 vom zu den von Vertretern des Rechnungshofes unterbreiteten ,Verbesserungsvorschlägen für das Rechtsmittelverfahren' Stellung. Diese Stellungnahme beruht zum Teil auf einer Gesetzesauslegung, die mir als Rechtsmittelbearbeiter in der zweiten Instanz bisher noch nicht bekannt war:
So tritt etwa Heidinger dafür ein, daß dem Abgabepflichtigen im Sinne einer ,Waffengleichheit' mit der Abgabenbehörde künftig das Recht eingeräumt werden soll, ,zumindest innerhalb eines Jahres' nach Rechtskraft des Bescheides eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu seinen Gunsten zu beantragen.
Heidinger läßt unerwähnt, daß der Abgabepflichtige dieses Recht schon aufgrund der bestehenden...