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SWK 17, 10. Juni 1997, Seite T 69

Ist eine Euro-Eröffnungsbilanz erforderlich?

EU-Kommission sieht kein Bedürfnis für besondere Euro-Eröffnungsbilanzen

Prof. Karel van Hulle

Die Einführung des Euro als einheitliche Währung der an der Europäischen Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten ist ein in der Geschichte Europas einmaliger Vorgang. Der Übergang zur Einheitswährung wird sich in drei Phasen vollziehen, deren endgültige Termine inzwischen festliegen:

Phase A - Ingangsetzen der Europäischen Währungsunion: 1998;

Phase B - effektiver Start der Europäischen Währungsunion: Diese Phase, die am endet, beginnt am ; zu diesem Zeitpunkt werden die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den nationalen Teilnehmerwährungen unwiderruflich festgelegt;

Phase C - endgültige Umstellung auf den Euro: Ab werden die in den nationalen Währungseinheiten der teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgedrückten Geldbeträge zu den offiziellen Umrechnungskursen in Euro-Einheiten ausgedrückt. Ab diesem Zeitpunkt werden innerhalb einer kurzen Zeitspanne (längstens sechs Monate) die neuen Euro-Banknoten und -Münzen als Ersatz für die Banknoten und Münzen in den früheren nationalen Währungseinheiten in Umlauf gebracht.

Das Wirksamwerden der Währungsumstellung auf den Euro zum wirft die Frage nach der Anwendung von Art. 31 Abs. 1 f der...

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