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SWK 1, 1. Jänner 1997, Seite R 4
Bescheid: Aufhebung
• Die Finanzlandesdirektion kann einen
Bescheid über Eingangsabgaben, die vor dem EU-Beitritt entstanden sind, innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft im Aufsichtsweg aufheben - (§ 299 Abs. 2 BAO), (Abweisung)
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