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Eingaben des Masseverwalters sind gebührenpflichtig
(BMF) - Aus gegebenem Anlaß wird mitgeteilt, daß Masseverwalter nicht gemäß § 2 Z 1 GebG von der Gebührenentrichtung befreit sind. Eingaben von Masseverwaltern sind daher - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - gemäß § 14 TP 6 GebG gebührenpflichtig. (BMF A 101/1-IV/10/96 vom )