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Einkommensteuer - Abtretung von typisch stillen Beteiligungen
Abtretung von typisch stillen Beteiligungen (§ 27 Abs. 2 Z 3 EStG 1972)
Der Beschwerdeführer hat am eine atypische Beteiligung an der A-Maschinenvermietungs-GmbH erworben. Seitens der A-Leasing-GmbH & Co KG ist bereits bei Vertragsabschluß ein unwiderrufliches Anbot auf Kauf der stillen Beteiligung zum um den Kaufpreis von 75% des Nominale vorgelegen. 1984 erhielt der Beschwerdeführer einen Verlust in Höhe seiner Einlage. Die Abtretung um 375.000 S stellt wirtschaftlich eine Abschichtung durch den stillen Gesellschafter (die bei Beteiligungen auch vor dem steuerpflichtig war) und die Einräumung einer neuen Beteiligung an den Stillen Gesellschafter dar, wenn die Beteiligung an den Dritten veräußert wird und dieser nicht den Einlagenstand übernimmt ().