zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 1, 1. Jänner 1997, Seite K 1

Einkommensteuer - Atypisch stille Beteiligung an Einmann-GmbH

Atypisch stille Beteiligung an Einmann-GmbH (§ 23 EStG)

Geht der Gesellschafter der Einmann-GmbH eine atypisch stille Beteiligung mit seiner GesmbH ein, dann ist nach dem Fremdvergleich zu untersuchen, ob ein fremder Dritter unter den gleichen Bedingungen eine Beteiligung eingegangen wäre. Es ist zu untersuchen, ob die Kapitalzuwendung ihre Wurzel in einer schuldrechtlichen Beziehung oder im Gesellschaftsverhältnis hatte; im letzteren wäre die Kapitalzufuhr als Einlage aufzufassen und eine Mitunternehmerschaft demgemäß nicht anzunehmen gewesen ()

Daten werden geladen...