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Einkommensteuer - Zeitlich unbefristete Beteiligung bei Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren
Zeitlich unbefristete Beteiligung bei Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren (§ 2 EStG)
Ob das Engagement eines Gesellschafters einer Personengesellschaft bzw. der Gesellschaft von vornherein nur auf einen bestimmten Zeitraum geplant war, ist für die Frage der Liebhaberei von Bedeutung. Wenn ein Gesellschaftsvertrag vorsieht, daß die Gesellschaft 1989 auf unbestimmte Dauer errichtet worden ist, daß aber die Gesellschafter erstmals zum die Kündigung der Gesellschaft aussprechen können, dann ist dies kein Indiz für eine zeitlich befristete Beteiligung. Auch der Umstand, daß keine Rentabilitätsberechnung vorgelegt wurde, ist kein Indiz für eine Befristung ().