Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenänderungsgesetz 1996
Der Ministerialentwurf des AbgÄG 1996 wurde mittlerweile als Regierungsvorlage dem Finanzausschuß des Nationalrats vorgelegt und dort verabschiedet. Die Beschlußfassung im Plenum des Nationalrats erfolgte am . Die Änderungen im endgültigen Gesetzestext gegenüber dem Ministerialentwurf sind im SWK-Heft 36/1996, Seite T 326 ff. dargestellt.
Im Finanzausschuß wurde leider eine Abänderung zu § 6 Z 2 a EStG beschlossen, die den durch § 203 Abs. 3 HGB i. d. F. EU-GesRÄG eröffneten Spielraum bei der Ermittlung von Herstellungskosten für den steuerrechtlichen Bereich wieder zunichte macht. Demnach sind die steuerrechtlichen Herstellungskosten (bereits ab der Veranlagung 1996) unter Einbeziehung angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten anzusetzen.