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Kanaleinmündungsgebühr NÖ
• Kanaleinmündungsgebühr ist für den Anschluß eines Neubaues an die öffentliche Kanalanlage mit Rechtskraft der Benützungsbewilligung auch dann zu entrichten, wenn das Grundstück schon früher an einen Regenwasserkanal angeschlossen war - (§ 12 Abs. 1 NÖ KanalG), (Abweisung)
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