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SWK 3, 20. Jänner 1997, Seite R 11

Kanalbenützungsgebühr

Die Abgabenschuld für die Kanalbenützungsgebühr entsteht nicht mit Eintritt der Rechtskraft der Benützungsbewilligung, sondern mit dem Monatsersten des Monates, in dem erstmalig die Benützung des Kanales möglich ist - (§ 12 NÖ KanalG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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