Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 1997, Seite R 11
Kanalbenützungsgebühr
• Die Abgabenschuld für die Kanalbenützungsgebühr entsteht nicht mit Eintritt der Rechtskraft der Benützungsbewilligung, sondern mit dem Monatsersten des Monates, in dem erstmalig die Benützung des Kanales möglich ist - (§ 12 NÖ KanalG), (Abweisung)
()